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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen für Ferienwohnungen

I. Mietgegenstand

Ferienwohnung im Appartementhaus Waldstraße
Waldstraße 9 B
17449 Karlshagen

II. Vertragsabschluss

Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird durch die Buchungsbestätigung ein rechtsverbindlicher Mietvertrag abgeschlossen. Die Buchungsbestätigung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen unterzeichnet zurückzusenden, erst dann tritt der Mietvertrag in Kraft. Ihre Buchungsanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es dürfen nur Buchungen von Personen abgeschlossen werden, die älter als 18 Jahre und voll geschäftsfähig sind.

III. Zahlung

Es erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen ist.

Die Restzahlung (einschließlich Endreinigung) ist bis 28 Tage vor Anreise unter Angabe der Buchungsnummer auf das Vermieterkonto zu überweisen. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Bankkonto des Vermieters.

Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Anreise, wird der vereinbarte Mietpreis im vollen Umfang sofort fällig. 

Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag und zur Berechnung von Stornierungsgebühren gemäß Punkt X. berechtigt.

IV. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt
- für die Neben- und Zwischensaison drei Nächte
- für die Hauptsaison (Sommer) eine Woche
- für die Hauptsaison (Jahreswechsel) vier Nächte
Die Vermietung in der Hauptsaison erfolgt mit Ausnahme zum Jahreswechsel nur wochenweise (vorzugsweise So-So). Bei einer Mietdauer unter einer Woche gelten Sondervereinbarungen.

V. An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.

VI. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Verbesserungen und Erneuerungen der Einrichtung sind zulässig. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden, wobei Kinder als volle Personen gelten. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.

Die angegebenen Preise sind Saisonpreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sowie die Nutzung eines PKW-Stellplatzes sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für Endreinigung werden gesondert berechnet. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss vor Ort  bei Ankunft an den Vermieter oder dessen Vertreter gezahlt werden.

VII. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung reinlich zu halten und das Inventar pfleglich zu behandeln. Bei der Abreise ist die Wohnung „besenrein“ zu verlassen. Schäden, die durch ihn oder einen Mitbewohner an der Mietsache entstehen, hat er dem Vermieter umgehend telefonisch mitzuteilen und zu ersetzen. Bei Bruch oder Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zu Grunde gelegt. Bei Verlust der Wohnungsschlüssel, werden aus Sicherheitsgründen die Schlosszylinder ausgewechselt. Der Gast hat für diese Kosten aufzukommen.
Des Weiteren ist der Mieter zum wirtschaftlichen Umgang mit den Inkl. Nebenkosten (Heizkosten, Energie, Wasser) verpflichtet.
Anfallender Müll ist gemäß dem Müllkonzept zu trennen und in die dafür auf dem Grundstück bereitgestellten Mülltonen, Behälter oder öffentlichen Sammelstellen  zu entsorgen.
Wir bitten die Gäste, mit Rücksicht auf nachfolgende Mieter und Kinder, das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen. Es sind keine Haustiere in der Ferienwohnung erlaubt.
Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise - aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind - hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Der Vermieter ist diesbezüglich rechtzeitig zu unterrichten.
Während der durch den Vermieter erfolgten Schlüsselübergabe erhalten Sie eine Inventarliste, die auf Vollständigkeit der Einrichtung zu prüfen ist.

VIII. Mängel und Abhilfe

Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so möchte der Mieter diese unverzüglich melden, damit deren Überprüfung und Beseitigung erfolgen kann. Eine Berechtigung zur Mietminderung besteht nicht.

Anzeigen dieser Art, die erst am Ende der Mietdauer erfolgen, sind nicht mehr nachvollziehbar und werden somit dem Mieter zur Last gelegt.

IX. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters.

Der Mieter haftet für eine durch ihn vorgenommene nicht ordnungsgemäße Nutzung der Heizung, sowie Inbetriebnahme der in der Wohnung befindlichen elektrischen Geräte (Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen liegen vor Ort).

X. Nichtanreise, Stornierung und Kündigung des Mietvertrages

Für Kündigungen oder sonstige vorzeitige Beendigungen des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:

Nichtanreise:

Im Fall einer unangekündigten Nichtanreise, verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise wird dem Mieter der Mietpreis nicht zurückerstattet.

Stornierung:

Wenn der Mieter den Mietvertrag storniert, hat er den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Es gelten folgende pauschalisierte Stornogebühren:

Bei Stornierung                      entspricht einem Schadensersatz von

bis 8 Wochen                                           30 %
bis 28 Tage                                              50 %
bis 14 Tage                                              60 %
bis 7 Tage                                                80 %
0-6 Tage                                                 100 %

vor Anreise                            des vertraglich vereinbarten Mietpreises

Der Mieter kann einen Ersatzmieter stellen, jedoch bis spätestens vor Eingang der Stornierung beim Vermieter. Die Stornierungskosten entfallen dann.

Kündigung:

Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Gästen nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis.

Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Der eingezahlte Mietpreis wird unverzüglich zurück erstattet. Für erbrachte Leistungen kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

Stornierungen erfolgen im beiderseitigen Einverständnis und bedürfen der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

XI. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Leipzig.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

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